40 Pkw-/Lager-Miet-Garagen
Mietlager „Self Storage“
Ab 01. Januar 2025 wird wieder eine frei sein!
Beispielfahrzeug SUV Mazda CX-5:
Breite Spiegel aussen ca. 2,1 m, Länge mit AHK ca. 4,7 m
Adresse: 78658 Zimmern ob Rottweil, Gewerbegebiet, Steinhäuslebühl 17,
direkt an der Autobahnanschlussstelle A 81 Rottweil.
Mietpreise ab Mai 2024:
- 87 €/mtl. (netto 73,11 € + 19% MwSt. 13,89 €)
mit Zweijahres-Vertrag und automatisch jährlicher Verlängerung. - 99 €/mtl. (netto 83,19 € + 19% MwSt. 15,81 €)
mit Einjahres-Vertrag und automatisch halbjährlicher Verlängerung. - 129 €/mtl. (netto 108,40 € + 19% MwSt. 20,60 €)
Saisonmiete für sechs Monate (z. B. Cabrios November bis April und Winterauto Mai bis Oktober) ohne automatische Verlängerung. - 189 €/mtl. (netto 158,82 € + 19% MwSt. 30,78 €)
Monatsmiete ohne automatische Verlängerung. - + 20 €/mtl. (netto 16,81 € + 19% MwSt. 3,19 €) Zuschlag für Stellplatz vor der Garage: Die Nummern beginnend ab 29, werden nach und nach exklusiv an Wohnwagen- und Wohnmobilbesitzer/innen vermietet. Diese können für solche Fahrzeuge den Stellplatz vor der jeweiligen Garage nutzen.
Die Innenmasse der Boxen sind mindestens: L 5,1 m*, B 2,9 m, Nutzfläche 14,8 m², Nutzvolumen ab Unterkante Torschienen plus Raum dahinter 31,8 m³, H 2,0 bis 2,25 m. Tordurchfahrt: B 2,45 m, H 2,0 m.
Die Garagen sind einbruchhemmend ausgelegt mit einer Dreifach-Verriegelung und können z. B. nicht mit einfachen Mitteln aufgehebelt oder der Schliesszylinder mit einer handelsüblichen Akku-Bohrmaschine rausgebohrt werden. Weiterer Sicherheits-Standortvorteil: Zur Polizei sind es nur ca. 100 m und die einzige Zufahrt führt an dieser vorbei.
Zur Lagerung werden keine tropfenden Fahrzeuge (betrifft alle Betriebsstoffe wie: Öl, Kraftstoff, Kühlwasser etc.) und keine Drogen sowie keine leicht entzündlichen oder explosive Stoffe zugelassen. Fahrzeugwäschen oder Reparaturen sind nicht erlaubt. Die in den Garagen eingestellten Güter müssen bei Bedarf vom Mieter selbst auf Schäden oder Verlust versichert werden. Ebenso haftet der Mieter für Schäden an seinem Mietobjekt, z. B. für Anfahrschäden, Brandschäden ausgelöst z. B. von einem Fahrzeug etc., Schlüsselverlust oder Einbruchschäden. Solche Risiken sind oft kostenfrei oder mit geringem Aufschlag in der eigenen Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung oder anderen Policen eingeschlossen werden. Sprechen Sie vorher mit Ihrer Versicherung.
Eine Unter-/Weitervermietung ist grundsätzlich ausgeschlossen. In den Garagen dürfen nur Fahrzeuge eingestellt oder Dinge gelagert werden, welche sich im Eigentum des Mieters befinden.
Die Mieten werden immer für einen ganzen Kalendermonat fällig, egal wann der Mietbeginn ist. Sie sind im Voraus fällig. Eine Mietkaution in Höhe von drei Monatsmieten muss vor Übergabe bezahlt werden.