Ausbildung

Inhouse-Schulungen und Dozent für:

  • Bergeleiter für Bergungen von Fahrzeugen aller Art – Dauer ca. 3 Tage
  • Abschlepp-Pannenhilfe-Berge-Fachkraft für Fahrzeuge aller Art – Dauer ca. 2 Tage mit Vorbildung Kfz-Mechaniker/-Mechatroniker und Berufskraftfahrer, nur Berufskraftfahrer ca. 3, nur BE-Fahrerlaubnis 4 Tage
  • Sicherer Umgang und Betrieb von Abschlepp- und Bergungsfahrzeugen BGI 5065 (Stand September 2009, da DGUV-I 214-081 zurückgezogen wurde) – Dauer ca. 1 Tag
  • Unterweisung und Bescheinigung: Ladungssicherung gem. StVO, DGUV Information 214-003 (BGI 649), DIN EN 12195-1, VDI-Ladungssicherung, insbesondere auf Lkw für Fahrzeugbeförderung und Abschlepp-Bergefahrzeugen – Dauer ca. 1 Tag
  • Unterweisung und Bescheinigung: Sicherungsmassnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten DGUV Information 214-010 (vormals BGI 800) – Dauer ca. 1 Tag
  • Unterweisung, Einweisung, Qualifizierung und Bescheinigung: Abschleppen und Bergen von Fahrzeugen mit Hochvolttechnik sowie Elektrotechnische Arbeiten gem. DGUV-I 200.005 (vormals BGI/DGVU-I 8686)
    • Auffrischung, Einweisungen, Unterweisungen gem. III., Arbeiten nach III.1.
    • Unterweisungen, Ausbildungen und Qualifizierungen gem. III.2.
    • von Elektrotechnisch unterwiesenen Personen – Dauer ca. 4 Stunden + siehe wie folgt
    • von Fachkundigen für Arbeiten an HV-Systemen für Tätigkeiten an HV-eigensicheren Fahrzeugen – Dauer ca. 2 Stunden + siehe wie folgt
    • von Elektrofachkräften für HV-Systeme in Kfz – Dauer ca. 2 Stunden + siehe wie folgt
    • Unterweisungen mit ca. mindestens 90 Minuten gem. V.4. Unfallhilfe
    • Einweisungen mit ca. 90 Minuten gem. V.1. Bedienen von Fahrzeugen,
    • Unterweisungen mit ca. 90 Minuten gem. V.2. Nichtelektrotechnische Arbeiten,
    • Ausbildungen und Qualifizierungen gem. V.3. – Elektrotechnische Arbeiten, Servicewerkstätten für HV-eigensichere Fahrzeuge V.3.1. Pkw und Nfz:
      • V.3.1.a) ca. 9 Tage á mind. 6 Stunden (ohne Vorkenntnisse),
      • V.3.1.b) ca. 6 Stunden,
      • V.3.1.c) ca. 6 Stunden und
      • V.3.2. Nfz,
      • V.3.2.a) ca. 11 Tage
      • V.3.2.b) ca. 3 Tage theoretischer Teil + ca. 2 Tage praktischer Teil
      • V.3.2.c) ca. 2 Tage
    • Ausbildung und Qualifizierungen gem. V.3 – Elektrotechnische Arbeiten in Servicewerkstätten für nicht HV-eigensichere Fahrzeuge V.3.5 Pkw und Nfz.
    • Ausbildung und Qualifizierungen von Fachkundigen für Hochvoltsysteme – Arbeiten unter Spannung „AuS“ in Servicewerkstätten.
      • Ausbildungszeiten je noch Vorkenntnissen auf Anfrage.
  • Wichtige Information: Über die DEKRA-Akademie sind durch ein vorgeschaltetes E-Learning-Programm kürzere Ausbildungszeiten im Bereich der HV-Technik in Kraftfahrzeugen möglich. Informationen unter: www.dekra-akademie.de. Dort bin ich zu diesen Themen zusätzlich als freiberuflicher Trainer und Ausbilder tätig. Die Schulungen an den DEKRA-Akademie-Standorten sind in der Regel günstiger als bei mir direkt, zum einen wie vor durch die E-Learning-Komponenten und zum anderen, da an den DEKRA-Standorten alles bereitsteht und vorbereitet ist. Die Trainings dort erfolgen durch verschiedene von der DEKRA zusätzlich geprüfte und qualifizierte, festangestellte oder freiberufliche Ausbilder. Ob ich das sein werde entscheidet immer die DEKRA-Akademie.
  • Nur über die DEKRA-Akademie: Praxistraining und Modelleinführung StreetScooter B16 Work und D16 Work L.
  • Unterweisung und Bescheinigung: Fahrpersonalverordnung, Nachweis- und Kontrollverordnung, Arbeitszeit- und Arbeitsschutzgesetz, Lenk- und Ruhezeiten sowie EU-Sozialverordnung – Dauer ca. 1 Tag
  • Betriebsführung, Organisation, Rechnungsstellung, Schadenabwicklung in der Abschlepp-Berge-Pannenhilfe-Branche – Dauer je nach Bedarf und Inhalt ca. 2 bis 5 Tage
  • Gefährdungsermittlung – versetzt Unternehmer und Verantwortliche in die Lage eine solche zu erstellen – Dauer 1 bis 2 Tage, je nach Betriebsgrösse
  • Notfall-Handbuch/-Koffer – versetzt Unternehmer und Verantwortliche in die Lage ein Notfall-Handbuch zu erstellen – Dauer je Person 1 Tag

Angebote auf Nachfrage unter Angabe der Anzahl zu schulender Personen und deren Grundqualifikationen. Sämtliche Angebote stellen keine juristische und steuerliche Beratung dar und müssen von den dafür qualifizierten Berufsgruppen bei Bedarf geprüft werden.